Häufig gestellte Fragen
Alle Fragen rund um Payrolling in der Schweiz: Funktionsweise, Einsatzstart, Vergütung, Zeiterfassung, Vertragsbedingungen und rechtlicher Rahmen.
Vor Beginn des Einsatzes (Onboarding)
Wie funktioniert Payrolling konkret?
Sie erbringen Ihre Leistung für Ihren Kunden, sind jedoch bei Swiss Payroll One (unter der Entität Admissions.ch) angestellt.
Admissions.ch übernimmt für Sie den Arbeitsvertrag, die Fakturierung, die Lohnzahlung sowie sämtliche administrativen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten in der Schweiz.
Sie bleiben in Ihrer Tätigkeit vollständig autonom, ohne eine eigene Gesellschaft gründen oder administrative Aufgaben übernehmen zu müssen.
Wer ist mein rechtlicher Arbeitgeber?
Ihr rechtlicher Arbeitgeber ist die Entität Admissions.ch, unter der Marke Swiss Payroll One.
Ihr Kunde ist für die operative Tätigkeit verantwortlich, während Admissions.ch alle administrativen und rechtlichen Verpflichtungen übernimmt.
Was ist der Unterschied zwischen Freelancing und Payrolling?
Als Freelancer sind Sie selbstständig und kümmern sich eigenständig um Struktur, Rechnungsstellung und Sozialversicherungen.
Im Payrolling sind Sie bei Admissions.ch angestellt und profitieren von einem klaren, gesetzeskonformen Rahmen, während Sie Ihre Einsätze weiterhin flexibel gestalten.
Kann ich bestimmte Vertragsklauseln ablehnen?
Die Verträge sind standardisiert, um die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Einzelne Punkte können je nach Situation besprochen werden, grundlegende Klauseln sind jedoch verbindlich.
Wie lange dauert die Einrichtung des Vertrags?
Die Einrichtung ist vollständig digitalisiert und erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Kann ich vor Vertragsunterzeichnung mit der Arbeit beginnen?
Nein. Der Vertrag muss vor Beginn des Einsatzes unterzeichnet sein, um einen rechtlich abgesicherten Rahmen und vollständigen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Welche Dokumente muss ich bereitstellen (AHV, Bewilligung etc.)?
Sie müssen die üblichen Dokumente entsprechend Ihrer Situation einreichen (z. B. AHV-Nummer, Ausweisdokumente, Arbeitsbewilligung falls erforderlich).
Die genaue Liste wird Ihnen über Ihre Plattform für Consultants bereitgestellt.
Wird meine bisherige Betriebszugehörigkeit berücksichtigt?
Die Anstellung beginnt mit Ihrem Vertrag bei Admissions.ch.
In bestimmten Fällen können individuelle Situationen geprüft werden.
Gibt es eine Probezeit?
Ja, eine Probezeit kann je nach vertraglicher Regelung vorgesehen sein.
Gehalt & Vergütung
Wie wird mein Nettogehalt berechnet?
Ihr Nettogehalt basiert auf Ihrem vereinbarten Tagessatz oder Stundensatz, abzüglich der in der Schweiz geltenden Sozialabgaben und Steuern.
Vor Beginn erhalten Sie eine transparente Simulation.
Warum variiert mein Nettogehalt von Monat zu Monat?
Ihr Einkommen kann je nach Anzahl geleisteter Arbeitstage, Abwesenheiten oder Anpassungen bei den Sozialabgaben variieren.
Wann werde ich bezahlt?
Ihr Gehalt wird monatlich gemäss den vertraglich definierten Zahlungsmodalitäten ausbezahlt.
Was beinhaltet mein Tagessatz (TJM)?
Der Tagessatz entspricht dem Betrag, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
Er umfasst die Basisvergütung sowie alle gesetzlichen Abgaben und Verpflichtungen.
Ist der 13. Monatslohn enthalten?
Ja, der 13. Monatslohn ist in der Regel enthalten und wird anteilig gemäss den schweizerischen Standards berücksichtigt.
Wie funktionieren Feiertage und Ferien?
Ferien und Feiertage werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben in Ihre Vergütung integriert (z. B. in Form von Rückstellungen).
Kann ich mein Gehalt optimieren (Spesen, Zulagen etc.)?
Das Modell von Swiss Payroll One ist standardisiert und vollständig digitalisiert.
Es sieht keine komplexen Optimierungsmechanismen vor, um Einfachheit und Transparenz sicherzustellen.
Kann ich meinen Pensionskassenplan (LPP/BVG) wählen?
Der Vorsorgeplan ist im Rahmen des Modells definiert und kann in der Regel nicht individuell angepasst werden.
Warum sind die Abgaben in der Schweiz relativ hoch?
Die Abgaben finanzieren das schweizerische Sozialversicherungssystem (AHV, Arbeitslosenversicherung, Vorsorge usw.) und gewährleisten einen umfassenden Schutz.
Abrechnung & Zeiterfassung
Wie erfasse ich meine Arbeitszeit?
Sie erfassen Ihre Arbeitsstunden oder Einsatztage direkt über Ihre Plattform für Consultants.
Wann muss ich meine Zeiten einreichen?
Die Erfassung erfolgt regelmässig gemäss den definierten Fristen (in der Regel monatlich).
Wer validiert meine Zeiten?
Ihr Kunde bestätigt die erfassten Zeiten vor der Rechnungsstellung.
Was passiert, wenn der Kunde meine Zeiten nicht rechtzeitig bestätigt?
Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Fakturierung.
Verzögerungen können sich auf den Abrechnungsprozess auswirken.
Wann wird die Rechnung an den Kunden gestellt?
Die Rechnung wird nach Validierung Ihrer Zeiten automatisch erstellt.
Kann ich die ausgestellten Rechnungen einsehen?
Ja, die relevanten Informationen zu Ihrer Tätigkeit sind über Ihre Plattform für Consultants zugänglich.
Was tun bei Fehlern in der Zeiterfassung?
Sie können Ihre Angaben über die Plattform korrigieren oder sich bei Bedarf an den Support wenden.
Vertrag & Einsatzende
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Vertrag geregelt und richtet sich nach den in der Schweiz geltenden Bestimmungen.
Kann ich meinen Einsatz jederzeit beenden?
Ja, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Was passiert, wenn der Kunde den Einsatz beendet?
Der Einsatz endet gemäss den vertraglichen Bedingungen.
Ihr Anstellungsverhältnis wird entsprechend angepasst.
Kann ich direkt vom Kunden übernommen werden?
Ja, vorbehaltlich der vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien.
Gibt es ein Konkurrenzverbot?
Dies hängt vom jeweiligen Vertrag ab. In bestimmten Fällen können Einschränkungen vorgesehen sein.
Was passiert zwischen zwei Einsätzen?
Ohne aktiven Einsatz kann Ihr Vertrag pausieren oder enden, je nach vertraglicher Ausgestaltung.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen Einsätzen?
Dies hängt von Ihrer individuellen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen in der Schweiz ab.
Spezielle Fälle
Kann ich mit diesem Modell im Ausland arbeiten?
Dies hängt vom jeweiligen Land und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Kann ich mehrere Einsätze gleichzeitig durchführen?
Ja, sofern die Einsätze miteinander vereinbar sind und vertraglich abgestimmt wurden.
Was passiert, wenn sich mein Tagessatz ändert?
Änderungen müssen vorgängig abgestimmt und vertraglich festgehalten werden.
Kann ich später in die Selbstständigkeit wechseln?
Ja, Payrolling ist ein flexibles Modell und schliesst einen späteren Wechsel in die Selbstständigkeit nicht aus.
Kann ich für einen ausländischen Kunden arbeiten?
Ja, Sie können auch für internationale Kunden tätig sein, während Sie in der Schweiz angestellt bleiben.
Ist Payrolling in der Schweiz gesetzeskonform (SECO / AVG)?
Ja, Payrolling ist in der Schweiz ein anerkanntes und reguliertes Modell im Rahmen der geltenden Gesetzgebung.
