Häufig gestellte Fragen

Alle Fragen rund um Payrolling in der Schweiz: Funktionsweise, Einsatzstart, Vergütung, Zeiterfassung, Vertragsbedingungen und rechtlicher Rahmen.

Vor Beginn des Einsatzes (Onboarding)

Sie erbringen Ihre Leistung für Ihren Kunden, sind jedoch bei Swiss Payroll One (unter der Entität Admissions.ch) angestellt.

Admissions.ch übernimmt für Sie den Arbeitsvertrag, die Fakturierung, die Lohnzahlung sowie sämtliche administrativen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten in der Schweiz.

Sie bleiben in Ihrer Tätigkeit vollständig autonom, ohne eine eigene Gesellschaft gründen oder administrative Aufgaben übernehmen zu müssen.

Ihr rechtlicher Arbeitgeber ist die Entität Admissions.ch, unter der Marke Swiss Payroll One.

Ihr Kunde ist für die operative Tätigkeit verantwortlich, während Admissions.ch alle administrativen und rechtlichen Verpflichtungen übernimmt.

Als Freelancer sind Sie selbstständig und kümmern sich eigenständig um Struktur, Rechnungsstellung und Sozialversicherungen.

Im Payrolling sind Sie bei Admissions.ch angestellt und profitieren von einem klaren, gesetzeskonformen Rahmen, während Sie Ihre Einsätze weiterhin flexibel gestalten.

Die Verträge sind standardisiert, um die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

Einzelne Punkte können je nach Situation besprochen werden, grundlegende Klauseln sind jedoch verbindlich.

Die Einrichtung ist vollständig digitalisiert und erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.

Nein. Der Vertrag muss vor Beginn des Einsatzes unterzeichnet sein, um einen rechtlich abgesicherten Rahmen und vollständigen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Sie müssen die üblichen Dokumente entsprechend Ihrer Situation einreichen (z. B. AHV-Nummer, Ausweisdokumente, Arbeitsbewilligung falls erforderlich).

Die genaue Liste wird Ihnen über Ihre Plattform für Consultants bereitgestellt.

Die Anstellung beginnt mit Ihrem Vertrag bei Admissions.ch.

In bestimmten Fällen können individuelle Situationen geprüft werden.

Ja, eine Probezeit kann je nach vertraglicher Regelung vorgesehen sein.

Gehalt & Vergütung

Ihr Nettogehalt basiert auf Ihrem vereinbarten Tagessatz oder Stundensatz, abzüglich der in der Schweiz geltenden Sozialabgaben und Steuern.

Vor Beginn erhalten Sie eine transparente Simulation.

Ihr Einkommen kann je nach Anzahl geleisteter Arbeitstage, Abwesenheiten oder Anpassungen bei den Sozialabgaben variieren.

Ihr Gehalt wird monatlich gemäss den vertraglich definierten Zahlungsmodalitäten ausbezahlt.

Der Tagessatz entspricht dem Betrag, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

Er umfasst die Basisvergütung sowie alle gesetzlichen Abgaben und Verpflichtungen.

Ja, der 13. Monatslohn ist in der Regel enthalten und wird anteilig gemäss den schweizerischen Standards berücksichtigt.

Ferien und Feiertage werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben in Ihre Vergütung integriert (z. B. in Form von Rückstellungen).

Das Modell von Swiss Payroll One ist standardisiert und vollständig digitalisiert.

Es sieht keine komplexen Optimierungsmechanismen vor, um Einfachheit und Transparenz sicherzustellen.

Der Vorsorgeplan ist im Rahmen des Modells definiert und kann in der Regel nicht individuell angepasst werden.

Die Abgaben finanzieren das schweizerische Sozialversicherungssystem (AHV, Arbeitslosenversicherung, Vorsorge usw.) und gewährleisten einen umfassenden Schutz.

Abrechnung & Zeiterfassung

Sie erfassen Ihre Arbeitsstunden oder Einsatztage direkt über Ihre Plattform für Consultants.

Die Erfassung erfolgt regelmässig gemäss den definierten Fristen (in der Regel monatlich).

Ihr Kunde bestätigt die erfassten Zeiten vor der Rechnungsstellung.

Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Fakturierung.
Verzögerungen können sich auf den Abrechnungsprozess auswirken.

Die Rechnung wird nach Validierung Ihrer Zeiten automatisch erstellt.

Ja, die relevanten Informationen zu Ihrer Tätigkeit sind über Ihre Plattform für Consultants zugänglich.

Sie können Ihre Angaben über die Plattform korrigieren oder sich bei Bedarf an den Support wenden.

Vertrag & Einsatzende

Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Vertrag geregelt und richtet sich nach den in der Schweiz geltenden Bestimmungen.

Ja, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

Der Einsatz endet gemäss den vertraglichen Bedingungen.
Ihr Anstellungsverhältnis wird entsprechend angepasst.

Ja, vorbehaltlich der vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien.

Dies hängt vom jeweiligen Vertrag ab. In bestimmten Fällen können Einschränkungen vorgesehen sein.

Ohne aktiven Einsatz kann Ihr Vertrag pausieren oder enden, je nach vertraglicher Ausgestaltung.

Dies hängt von Ihrer individuellen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen in der Schweiz ab.

Spezielle Fälle

Dies hängt vom jeweiligen Land und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Ja, sofern die Einsätze miteinander vereinbar sind und vertraglich abgestimmt wurden.

Änderungen müssen vorgängig abgestimmt und vertraglich festgehalten werden.

Ja, Payrolling ist ein flexibles Modell und schliesst einen späteren Wechsel in die Selbstständigkeit nicht aus.

Ja, Sie können auch für internationale Kunden tätig sein, während Sie in der Schweiz angestellt bleiben.

Ja, Payrolling ist in der Schweiz ein anerkanntes und reguliertes Modell im Rahmen der geltenden Gesetzgebung.

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